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Taubenabwehr für WEG & Hausverwaltung

Taubenabwehr für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften

Beim Mehrfamilienhaus ist die Taube nur die halbe Aufgabe. Die andere Hälfte heißt Zuständigkeit, Beschluss und Kostenverteilung. StadtFix liefert beides: die Montage am Gebäude und die Unterlagen, mit denen Verwaltung und Eigentümer entscheiden können.

Taubenabwehr am Mehrfamilienhaus, Balkonschutznetz an einem Wohngebäude

01Das Problem

Warum Taubenprobleme im Mehrfamilienhaus liegen bleiben

Einzelne Balkone betroffen, alle diskutieren.

Mieter im 3. OG beschweren sich, das Erdgeschoss sieht kein Problem, und die Maßnahme wartet auf die nächste Eigentümerversammlung.

Unklare Zuständigkeit.

Balkon gleich Sondernutzung, Fassade gleich Gemeinschaftseigentum. Wer zahlt was? Solange das offen ist, passiert nichts, und der Befall wächst.

Mieterbeschwerden mit Fristen.

Taubenkot und Lärm können Mietminderungsgründe sein. Für Verwaltungen ist das kein Komfortthema, sondern eines mit Datum.

Halblösungen einzelner Bewohner.

Selbst montierte Netze und Baumarkt-Spikes an einzelnen Balkonen verlagern das Problem nur zum Nachbarn und sehen entsprechend aus.

02Unsere Lösung

Eine Maßnahme fürs ganze Gebäude, beschlussfähig aufbereitet

Balkonschutznetze.

Fachgerecht gespannte Netze verschließen Balkone komplett: kaum sichtbar und, wo vermeidbar, ohne Bohrung in die Wärmedämmung. Einheitlich am Gebäude statt Flickwerk je Etage.

Spikes an Dachrinnen, Simsen und Gauben.

Die Landeflächen am Gemeinschaftseigentum sichern wir mit rostfreiem Edelstahl. Dort entsteht der Befall, der später auf den Balkonen landet.

Unterlagen für den WEG-Beschluss.

Sie erhalten das Angebot mit klar getrennten Positionen (Gemeinschaftseigentum / einzelne Einheiten), Fotos vom Befall und einer Kurzbeschreibung der Maßnahme, direkt verwendbar als Anlage zur Beschlussvorlage.

Ein Termin, alle Einheiten.

Wir koordinieren Balkonzugänge über die Verwaltung und montieren gesammelt statt in zehn Einzelterminen mit zehn Mietern.

03FAQ

Häufige Fragen

Braucht die WEG einen Beschluss für Taubenabwehr?

In der Regel ja, sobald Gemeinschaftseigentum betroffen ist, also Fassade, Dach, Dachrinnen oder die einheitliche Vernetzung von Balkonen. Wir liefern Angebot und Maßnahmenbeschreibung so aufbereitet, dass die Verwaltung sie direkt in die Beschlussvorlage übernehmen kann.

Wer trägt die Kosten: Eigentümer, WEG oder Mieter?

Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum trägt die Gemeinschaft nach dem gültigen Kostenverteilungsschlüssel, Maßnahmen an einzelnen Einheiten meist der jeweilige Eigentümer. Wir trennen die Positionen im Angebot entsprechend. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zur Verwaltung oder zum Anwalt.

Kann ein einzelner Eigentümer nur seinen Balkon schützen lassen?

Ja, ein einzelnes Balkonnetz ist möglich und oft der erste Schritt. Ehrlich gesagt: Bleiben die Nistplätze am Dach bestehen, weichen die Tauben auf Nachbarbalkone aus. Dauerhaft wirkt die Maßnahme am ganzen Gebäude.

Die nächste Eigentümerversammlung kommt.Bis dahin liegt unser Angebot vor.

Kostenlose Begehung. Angebot beschlussfähig aufbereitet, Antwort innerhalb von 24 Stunden.